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Beratung

 
Erste Anlaufstelle für Gründer ist die Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer in Ihrer Region. Für weitere Informationen, individuelle Beratungstermine oder um Ihr Konzept und weitere Schritte zu dessen Umsetzung zu besprechen, stehen Ihnen die jeweiligen Ansprechpartner der Kammern gern zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner

... für Handwerker als PDF-Datei

... für IHK-Betriebe als PDF-Datei


Weiterführende Beratungen


Wenn Sie darüber hinaus Beratungsbedarf haben, stehen Ihnen Unternehmensberater zur Verfügung. Einen Berater können Sie über die KfW-Beraterbörse oder über das Beratungs- und Schulungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) finden.

Beratungsleistungen von Unternehmensberatern können in verschiedenen Unternehmensphasen unterstützt werden:
 
     
 

Vor der Gründung - Vorgründungsberatung

Mit Förderung einer Vorgründungsberatung sollen Gründungen von Unternehmen in Sachsen unterstützt werden, die zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. Der Freistaat Sachsen gewährt daher Zuschüsse bei der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase, um den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern.
 

Nach der Gründung - "Gründercoaching Deutschland"

Sie haben Ihr Unternehmen gut vorbereitet gegründet und merken, dass Sie nach einer gewissen Anlaufzeit in einigen Punkten Beratungsbedarf haben? Ein begleitendes Coaching kann dann genau das Richtige für Sie sein! Jungen Unternehmern kann bis fünf Jahre nach Gründung ein Zuschuss zu den Kosten der Coachingmaßnahme aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gewährt werden.
 

Nach der Gründung - BAFA Beratungsförderung

Wenn Sie Ihr Unternehmen bereits gegründet haben und seit mindestens einem Jahr am Markt sind, können Sie die Hilfe von Unternehmensberatern in Anspruch nehmen, um Fragen und Herausforderungen, die sich bei der Unternehmensführung ergeben, gemeinsam anzugehen. Der Bund bietet einen Zuschuss zu den Beratungskosten an.
 

Nach der Gründung - Intensivberatung / Coaching

Kleine und mittlere Unternehmen bzw. potenzielle Interessenten (natürliche Personen), die ein kleines/mittleres Unternehmen fortführen wollen, können geförderte Beratungsleistungen des Freistaates Sachsen beantragen. Der Betrieb bzw. die zu fördernde Betriebsstätte muss sich in Sachsen befinden.
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Infoletter GründerZeiten Nr. 32 des BMWi: Beratung
 
 
 
 
 
 
 
 
Unser Tipp: Gründungs­broschüre
 
 
     
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