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Wie kann ich beim Unternehmenskauf den angemessenen Preis ermitteln?

veröffentlicht am 02. November 2015 von Grit Fischer in FOLGERICHTIG, Unternehmensnachfolge

Stell Dir folgende Situation vor: Du interessierst Dich für den Kauf eines Unternehmens und der Unternehmer nennt Dir einen Preis. Deine ersten Gedanken können sein: Das ist aber teuer! Oder: Wie kommt er auf diesen Preis? Die zweite Frage lässt sich schnell beantworten, indem Du den Verkäufer fragst, ob er das Unternehmen hat bewerten lassen oder nur seinen Wunschpreis genannt hat. Ob dieser angemessen ist, kannst Du nur anhand objektiver Kriterien wie der Ertragssituation oder dem Ertragspotential beurteilen. Der Wunschpreis sollte hingegen keine Rolle spielen.

Für eine erste Plausibilitätsprüfung helfen sogenannte Multiplikatoren. Die Online-Plattform "finance-magazin.de" veröffentlicht solche "Multiples" auf den Umsatz und den Gewinn für verschiedene Branchen. Das geht natürlich nur, wenn der Verkäufer Dir bereits erste Zahlen zu seinem Unternehmen genannt hat. Der ermittelte Wert bietet Euch eine grobe Orientierung.

Je nach Größe und Branche des Unternehmens solltest Du diese erste Orientierung jedoch professionell bewerten lassen. Das macht etwa ein Steuerberater oder ein Wirtschaftsprüfer Deines Vertrauens. Dafür brauchst Du natürlich sämtliche Unterlagen zur finanziellen Entwicklung des Unternehmens.

Die gängigste Bewertungsmethode ist das Ertragswertverfahren. Der Ertragswert errechnet sich aus dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (Betriebsergebnis) der letzten drei bis fünf Jahre. Durch die Berechnung des durchschnittlichen Gewinns in der Vergangenheit und dessen Abzinsung auf den Bewertungsstichtag lässt sich auf die langfristige Ertragskraft des Unternehmens schließen ("ewige Rente"). Diese Form der Bewertung hat sich in der Praxis weitgehend durchgesetzt, da die künftige Entwicklung des Unternehmens (Ertragskraft) wesentlich für eine Kaufentscheidung ist.

Kleinere Unternehmen mit eher geringer Ertragskraft werden häufig nach ihrer Substanz bewertet (Substanzwertmethode). Die Überlegung dahinter: Was kostet es mich, genau das gleiche Unternehmen mit genau der gleichen Ausstattung auf der grünen Wiese zu errichten? Die Wiederbeschaffungskosten für das betriebsnotwendige Vermögen bilden die Grundlage. Nicht bilanzierte Werte wie bspw. das Firmen-Know-how werden über den Firmenwert - auch Goodwill genannt - eingepreist. Die Summe aus beiden ist der Gesamtkaufpreis.

Neben den beschriebenen Verfahren existieren in der Praxis Mischformen - zumeist aus Substanz- und Ertragswert.

Egal, welche Berechnungsform gewählt wird - es handelt sich immer um Orientierungsgrößen. Den absolut richtigen und objektiven Unternehmenswert gibt es nicht. Letztendlich entscheidet der Markt. In der Regel ist der Kaufpreis das Ergebnis längerer, häufig zäher Verhandlungen zwischen Verkäufer und Käufer. Als Käufer musst Du sicher sein, dass der erwirtschaftete Gewinn das eingesetzte Kapital angemessen verzinst und zur Deckung aller Zins- und Tilgungszahlungen sowie zur Finanzierung neuer Investitionen ausreicht.

Die Bewertung durch externe Gutachter (z.B. Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer) ist mit hohen Kosten verbunden. Trotzdem solltet Ihr nicht auf diesen externen Sachverstand verzichten. Bitte informiert Euch jedoch rechtzeitig über den durch die Finanzierungspartner geforderten Standards der Bewertung.

Mein Tipp! Der Leitfaden "Bürgschaften/ Beteiligungen" gibt Euch entsprechende Hinweise.

Im Rahmen der sächsischen Beratungsförderung können Beratungsleistungen zur Vorbereitung der Nachfolge unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Hierzu beraten wir Euch gern!

Lesenswert! Merkblatt Unternehmensbewertung