Schutzrechte: Innovationen schützen, Werte erhalten
veröffentlicht am 13. Juli 2016 von in Recht und Steuern, Tipps und Tricks
Erfindungen und Ideen für Produkte, Verfahren oder Leistungen sind unersetzliches Kapital für jedes Unternehmen. Wer etwas Besonderes anzubieten hat, hat damit einen erheblichen Wettbewerbsvorteil vor der Konkurrenz. Einen solchen Wettbewerbsvorteil könnt Ihr Euch durch Schutzrechte sicherstellen.Ein gewerbliches Schutzrecht gibt seinem Inhaber eine Art Monopol: die Möglichkeit, über seine Produkt- oder Verfahrensidee für einen festgelegten Zeitraum allein zu verfügen. Dies heißt in der Regel, dass er die Idee allein und gewinnbringend vermarkten kann.
Ein gewerbliches Schutzrecht gestattet dem Inhaber das Recht, andere Personen oder Unternehmen von der gewerblichen Nutzung der Idee oder der Erfindung auszuschließen. Dies hat zur Folge, dass der Rechteinhaber die Nutzung seiner Idee oder Erfindung gegenüber Dritten untersagen darf und damit einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten schafft.
Es wird im Wesentlichen unterschieden nach:
- Technische Schutzrechte: Patente und Gebrauchsmuster
- Designschutz: Eingetragenes Design (vormals Geschmacksmuster)
- Namens- und Kennzeichenschutz: Marken
Patente sichern Wettbewerbsvorteile!
Das Patent (zum Schutz von technischen Erfindungen, maximal 20 Jahre) ist das stärkste gewerbliche Schutzrecht in Deutschland und verschafft dem Inhaber einen Wettbewerbsvorteil und folglich auch einen wirtschaftlichen Erfolg.Der Weg zum Patent bedarf jedoch einer guten Planung. Es können nur Ideen und Erfindungen technischer Art patentiert werden. Zum Beispiel:
- Gegenstände, wie beispielsweise Maschinen, Geräte und chemische Stoffe
- Verfahren, wie beispielsweise Herstellungs-, Verwendungs- und Arbeitsverfahren
- Neuheit
- erfinderische Tätigkeit
- gewerbliche Anwendbarkeit
Weitere Informationen zur Anmeldung und den anfallenden Kosten findet Ihr beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).
Mein Tipp! Die Kosten für Beratung, Patentanwalt oder Patentanmeldung können anteilig durch das Förderprogramm "WIPANO - Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen" übernommen werden.
Das Gebrauchsmuster bietet einen schnellen und preiswerten Schutz
für eine Idee oder eine Erfindung mit technischem Hintergrund. Vereinzelt noch als "kleiner Bruder" des Patents bezeichnet, stellt das Gebrauchsmuster in Wirklichkeit vergleichbare Anforderungen an Neuheit oder Erfindungshöhe wie das Patent. Die Eintragung in das Register dauert nur wenige Monate und es gewährt dem Inhaber dieselben Befugnisse wie ein Patent. Sie können jedem anderen die Herstellung, die Benutzung oder das Inverkehrbringen untersagen.Wichtige Unterschiede zum Patent. Das Gebrauchsmuster ist ein ungeprüftes Schutzrecht. Das bedeutet, dass beim Eintragungsverfahren weder die Neuheit, die erfinderische Tätigkeit noch die gewerbliche Anwendbarkeit überprüft werden. Im Gegensatz zum Patent beträgt die maximale Laufzeit für ein Gebrauchsmuster nur 10 Jahre anstatt 20 Jahre. In jedem Fall sollte jedoch eine ähnlich fundierte Vorgehensweise wie bei der Patentanmeldung erfolgen, damit ggf. auch tatsächlich Rechte aus dem Gebrauchsmuster geltend gemacht werden können.
Weitere Informationen zur Anmeldung und den anfallen den Kosten findet Ihr beim DPMA
Marken beeinflussen die Kaufentscheidungen Ihrer Kunden!
Eine Marke dient dazu, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Aus einem unbekannten Produkt entsteht durch eine Marke ein einzigartiges Markenprodukt, welches Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens charakterisiert. Nach §3 Abs. 1 des Markengesetzes beschreibt die Definition von "Marke" alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, 3-D Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen.Waren und Dienstleistungen werden für die Eintragung von Marken nach internationalen Richtlinien klassifiziert (Nizza-Klassifikation). Daraus folgt, dass Marken nicht pauschal eingetragen werden können, sondern durch den Antragsteller muss genau aufgelistet werden welche Waren und Dienstleistungen geschützt werden sollen. Dieses Waren- und Dienstleistungsverzeichnis spielt eine elementare Rolle bei der Markenanmeldung.
Weitere Informationen zur Anmeldung und den anfallen den Kosten findet Ihr beim DPMA.
Designschutz dient als Schutzrecht für die Erscheinungsform eines Produktes!
Designs sind äußere Gestaltungsformen wie z.B. das Design von Kaffeekannen, Stoffmustern, Autos oder Möbeln. Das Design eines Produktes kann unter Umständen einen großen Vermögenswert darstellen.Stark vereinfacht bietet der Designschutz die Möglichkeit, zu sehr geringen Kosten die Farb- und Formgebung nahezu aller hergestellten Erzeugnisse durch Einreichung einer Abbildung beim DPMA zu schützen. Hierfür muss das Design neu sein und Eigenart aufweisen. Genau wie das Gebrauchsmuster zählt der Designschutz zu den ungeprüften Schutzrechten und kann für maximal 25 Jahre gewährt werden.
Zudem sollte stets auch das bereits eingetragene Design beachtet werden.
Weitere Informationen zur Anmeldung und den anfallen den Kosten findet Ihr beim DPMA.
Schutzrechtsrecherchen
Wer eine neue technische Erfindung oder ein neues Design auf den Markt bringen will oder ein eigenes Patent, Gebrauchsmuster oder Eingetragenes Design eintragen lassen will, muss vorher sicherstellen, dass er dadurch keine älteren, bereits eingetragenen Schutzrechte verletzt. Vor der Anmeldung ist eine Recherche nach bereits eingetragenen Schutzrechten in jedem Fall unerlässlich.Eine Patentrecherche sollte insbesondere in folgenden Situationen durchgeführt werden:
- Im Vorfeld jeglicher Forschungs- und Entwicklungsprojekte, um den Stand der Technik, Wettbewerber sowie bestehende Schutzrechte Dritter zu identifizieren.
- Vor einer Patentanmeldung, um über o.a. Aspekte hinaus eine fundierte Patentanmeldung verfassen zu können.
- Laufend zum Zweck der Marktbeobachtung bzw. Beobachtung von Wettbewerbern sowie zur Identifikation möglicher Lizenzgeber, Lizenznehmer, Lieferanten oder Kunden.
Laufend, um ggf. rechtzeitig Einspruch gegen eine Patentanmeldung Dritter einlegen zu können. Eine eigene Recherche nach deutschen Schutzrechten kann man selbst in den online-Datenbanken des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) durchführen. Darüber hinaus stehen über das Internet zugängliche Online-Datenbanken für europäische und internationale Schutzrechte bei den jeweiligen Registrierungsbehörden zur Verfügung.
Achtung: Die Recherche nach Patenten, Gebrauchsmustern und Geschmacksmustern ist umfangreich und kompliziert. Die Gefahr, dabei ein älteres Schutzrecht zu übersehen, ist hoch. Eine eigene online-Recherche ersetzt deshalb keine umfassende professionelle Recherche durch Patentanwälte, Recherchebüros oder Patentinformationszentren.
Letztere sind anerkannte Kooperationspartner des DPMA.
Neben der Durchführung von Auftragsrecherchen und der individuelle Rechercheunterstützung bieten die Patentinformationszentren Veranstaltungen und Seminare zu Themen des gewerblichen Rechtsschutzes, Erstinformation zu den Anmeldeverfahren und kostenfreie Erfindererstberatungen durch Patentanwälte an. Für eigene Recherchen stehen Ihnen PC-Arbeitsplätze und Datenbanken in den Recherchesälen zur Verfügung.