Elektronische Anzeigepflicht bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
21.01.2021
- Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (Einzelunternehmen);
- Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft;
- Gründung einer Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft.
Die entsprechenden elektronischen Fragebögen sind unter www.elster.de verfügbar.
Für Härtefallausnahmen ist die Erteilung der Auskünfte im Papierformat weiterhin möglich.
Für folgende Fälle gelten bis auf Weiteres die amtlich vorgeschriebenen Vordrucke. Hierzu zählen:
- Härtefallausnahme
- Gründung einer Körperschaft nach ausländischem Recht;
- Gründung eines Vereins oder einer anderen Körperschaft des privaten Rechts im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 4 und 5 KStG oder Aufnahme einer wirtschaftlichen/unternehmerischen Tätigkeit.
Amtlich vorgeschriebene Vordrucke im Papierformat sind auf www.formulare-bfinv.de erhältlich.
Weiterführende Informationen zu steuerlichen Fragen für Existenzgründer finden Sie zudem unter Steuerlicher Wegweiser für Existenzgründer sowie unter Merkblatt Existenzgründer.