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Steuern
Mit dem Thema Steuern sollten Sie sich bereits vor dem eigentlichen Unternehmensstart beschäftigen.Es gibt die unterschiedlichsten Steuern, die für Selbstständige in Frage kommen können. Aufgrund der ständigen Änderungen und der Komplexität bei steuerlichen Fragen wird grundsätzlich empfohlen, bereits vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit einen Steuerberater hinzuzuziehen.
Hierzu zählen u. a.:
Der Sprung in die Selbstständigkeit ist mit einer Vielzahl von Anforderungen hinsichtlich der Steuerpflichten verbunden. Als gewerbliche Gründerin oder Gründer erhalten Sie den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" automatisch nach der Gewerbeanmeldung von Ihrem Finanzamt. Als freiberuflicher Gründer müssen Sie selbst Kontakt mit dem Finanzamt aufnehmen. Die Termine, die Ihnen das Finanzamt mitteilt, sind unbedingt zu beachten. Des Weiteren erhalten Sie vom Finanzamt eine Steuernummer, unter der künftig die Steuererklärungen abzugeben sind.
Andererseits haben Sie aber auch steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, die Sie nutzen können.
Kleinunternehmerregelung
In mancher Hinsicht haben es Kleinunternehmen besser. Der Gesetzgeber hat speziell für sie einige Regelungen geschaffen, die den Unternehmeralltag erleichtern. Dies betrifft die Umsatzsteuer und die Buchführung. Eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht ist möglich, wenn die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch genommen wird.
Abschreibung
Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter können steuerlich auf mehrere Jahre aufgeteilt und vom Finanzamt als Betriebsausgabe anerkannt werden. Durch diese jährlichen Abschreibungsbeiträge wird das Betriebsergebnis verringert und die Steuerlast des Unternehmens gesenkt. § 7 Einkommensteuergesetz legt fest, dass die Kosten für Wirtschaftsgüter auf die "betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer" aufgeteilt werden müssen. Über welchen Zeitraum die einzelnen Wirtschaftsgüter abgeschrieben werden können, steht in den AfA-Tabellen, die u.a. das Bundesfinanzministerium veröffentlicht.
Kosten für KfZ-Nutzung
Ob die Kosten für die Haltung und Nutzung eines Kfz als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig sind, hängt davon ab, ob es sich dabei um "notwendiges Betriebsvermögen" oder um Privatvermögen handelt.
Unser Tipp!:
Auch das Finanzamt hilft bei der Klärung steuerlicher Fragen. Es kann allerdings keine tiefgehende individuelle Beratung leisten. Für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft muss außerdem eine Bearbeitungsgebühr entrichtet werden.
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