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Versicherungen und Vorsorge

Die Versicherungswirtschaft bietet für eine Vielzahl von Ereignissen Versicherungsschutz. Welche Versicherungen Sie in welcher Form und Höhe abschließen sollten, hängt von den individuellen privaten und betrieblichen Bedürfnissen ab.

Sicherheit für alle Fälle: Betriebliche Versicherungen

Als Gründer sollten Sie sich nicht nur über abschätzbare unternehmerische Risiken Gedanken machen. Auch Ihr Unternehmen ist nicht vor unvorhersehbaren Ereignissen sicher. Bevor Sie Versicherungen abschließen, sollten Sie wissen, wo die betrieblichen Hauptrisiken für Ihr Unternehmen liegen. Versichern Sie zuerst die Risiken, bei denen ein Schaden die höchsten finanziellen Folgen für Ihr Unternehmen haben kann. Dann sichern Sie sich gegen Risiken ab, bei denen Schäden mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind.
Folgende betriebliche Versicherungen können sinnvoll sein (Auswahl):
  • Betriebsgebäude
  • Betriebshaftpflicht
  • Betriebsunterbrechung
  • Einbruchdiebstahl
  • Elektronik | Feuer
  • Firmenrechtsschutz
  • Forderungsausfall
  • Maschinenbruch
  • Produkthaftpflicht
  • Warenkredit

Und selbst? Persönliche Absicherung

Mit der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit verlassen Sie das bisherige soziale Netz der Arbeitnehmer. Die Arbeitskraft ist ihr größtes Kapital. Die größte Gefahr besteht daher darin, dieses Kapital einzubüßen. Besonders wichtig sind daher alle Versicherungen, die existenzbedrohende Risiken abdecken.
  • Was muss versichert werden? - Wenn es um die Existenz geht = große Risiken
  • Was soll versichert werden? - Wenn finanzielle Engpässe drohen = mittlere Risiken
  • Was kann versichert werden? - Nur geringe Risiken im Schadensfall
Treffen Sie rechtzeitig Vorsorge für Ihren privaten und sozialen Schutz. Dazu gehören u. a. folgende Versicherungen:
  • Krankenversicherung (privat/ gesetzlich)
  • Pflegeversicherung
  • Altersvorsorge | Rentenversicherung (privat/ gesetzlich)
  • Berufsunfähigkeit
  • Unfallversicherung
    Hinweis! Ein Exemplar der Gewerbeanmeldung erhält u. a. auch die Berufsgenossenschaft (BG). Unter Umständen besteht eine Versicherungspflicht für den Unternehmer. Dies regelt die Satzung der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft.

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