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Gründungsformalitäten
Anmeldung und Genehmigungen
Ein Gewerbe ist eine selbstständige, erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf gewisse Dauer ausgeübte Tätigkeit im wirtschaftlichen Bereich mit Ausnahme der Urproduktion, der Freien Berufe, der bloßen Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens sowie solcher Betätigungsformen, die nach ihrem Zuschnitt dem herkömmlichen Bild eines Gewerbes nicht entsprechen.Wer ein Gewerbe ausüben will, muss dieses bei der für den Betriebssitz zuständigen Gemeinde anzeigen (Gewerbeanmeldungspflicht). Nach dem Grundsatz der Gewerbefreiheit ist es Jedem gestattet, sich gewerblich niederzulassen, eine beliebige Anzahl von Arbeitnehmern zu beschäftigen, gleichzeitig verschiedene Gewerbe auszuüben und mehrere Niederlassungen zu unterhalten.
Anzuzeigen ist nach § 14 Gewerbeordnung der stehende Gewerbebetrieb, d. h. der Betrieb einer festen Geschäftseinrichtung. Ebenfalls anzuzeigen sind z. B.:
- die Verlegung des Betriebes,
- der Wechsel oder die Erweiterung des Geschäftsgegenstandes oder
- die Aufgabe des Betriebes.
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Ein Nebengewerbe beschreibt eine selbstständige gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit, welche nicht hauptberuflich oder in Vollzeit ausgeübt wird. Der Gesetzgeber geht von unter 15 Wochenarbeitsstunden als arbeitszeitlichen Richtwert für den Nebenerwerb aus.
Erlaubnispflicht
Trotz Gewerbefreiheit reicht für zahlreiche Tätigkeiten die Gewerbeanzeige nicht aus. Bei diesen ist zusätzlich eine Erlaubnis zu beantragen.
Die Erlaubnisse sind von der persönlichen (polizeiliches Führungszeugnis) und wirtschaftlichen (Schufa-Auskunft, steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, Auszug aus dem Gewerbezentralregister) Zuverlässigkeit, darüber hinaus in manchen Fällen zusätzlich von sachlichen Voraussetzungen (Kapitalnachweis, Geeignetheit der Gewerberäume) und fachlichen Voraussetzungen (Sachkundenachweis) abhängig.
Das Gewerbe darf erst ausgeübt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die Erlaubnis vorliegt.
Da die Abgrenzung und die Voraussetzungen im Einzelfall schwierig sind, empfiehlt sich eine Beratung bei der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer.
Unser Tipp!
Merkblätter und nähere Informationen finden Sie z.B. im GründerABC der IHK Dresden.
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Behördliche Formalitäten, Anzeigepflichten bei Unternehmensgründungen
Gewerberecht - Zulassungen/Erlaubnisse
Merkblatt Nebenerwerb