
Pfad
Rechtsform
Die Wahl der Rechtsform hat eine enorme Bedeutung für den Ablauf und den Erfolg des Unternehmens mit persönlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Auswirkungen. Aufgrund der Vielzahl von Einflussfaktoren gibt es keine optimale Rechtsform. Vorteilen werden auch immer Nachteile gegenüberstehen. Die Frage, welche Rechtsform für Ihr Unternehmen in Betracht kommt, hängt zunächst davon ab, ob Sie sich allein oder gemeinsam mit anderen selbstständig machen wollen. Je nach der Größe des Betriebes und den Voraussetzungen der Gesellschafter sind verschiedene Arten von Gesellschaften möglich.
Die Rechtsform regelt die rechtlichen Beziehungen innerhalb eines Unternehmens sowie zu seiner Umwelt. Das Innenverhältnis gibt u.a. die interne Aufgabenverteilung (Geschäftsführung) und die Verteilung von Gewinn und Verlust vor. Im Außenverhältnis sind vor allem die Punkte, wer und in welchem Umfang für Verbindlichkeiten des Unternehmens haftet und wer gegenüber Außenstehenden für das Unternehmen handeln darf (Vertretungsbefugnis), von Bedeutung. Bei der Wahl der Rechtsform müssen Sie unter anderem die nachstehenden Kriterien berücksichtigen:
- Haftung/ Risikoverteilung
- Geschäftsführung
- Gewinn- und Verlustverteilung
- Eigen-/ Fremdfinanzierung
- Überschaubarkeit und Handhabung
- Kosten
- Steuerliche Gesichtspunkte
Unabhängig von der Größenordnung ergibt sich bei der Wahl der Rechtsformen e. K., OHG, KG, GmbH & Co. KG, GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG eine Eintragungspflicht ins Handelsregister. Auch eine Zweigniederlassung muss ins Handelsregister eingetragen werden.
Bei Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind (Kleingewerbetreibende), spricht man von "Unternehmens- bzw. Geschäftsbezeichnung". Kleingewerbetreibende müssen im Geschäftsverkehr den Vor- und Zunamen sowie die vollständige Anschrift des Unternehmens angeben. Neben diesem offiziellen Unternehmensnamen dürfen auch Branchenbezeichnungen und Tätigkeitsangaben als Zusatz hinzugefügt werden. Dieser darf aber nicht irreführend sein. So darf beispielsweise nicht der Eindruck entstehen, dass das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist.
Lesen sie auch!
Online-Rechtsformfinder
Wahl der Rechtsform
Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen