Header

Pfad

Förderung

Mittelstandsförderung ist grundsätzlich Ausdruck politischen Willens, die größenbedingten Nachteile kleiner und mittlerer Unternehmen zu verringern und ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Auch Existenzgründern wird eine breite Palette von Fördermöglichkeiten geboten. Die EU, der Bund und auch die Bundesländer bieten entsprechende Förderprogramme an. Fördermittel stehen in unterschiedlicher Form zur Verfügung. Zur Förderung der Existenzgründung gibt es Förderdarlehen, Zuschüsse, Eigenkapital und Bürgschaften. Gefördert werden u.a.

  • neue Arbeitsplätze,
  • Investitionen,
  • Exportprojekte,
  • der Einsatz neuer Technologien sowie
  • Maßnahmen zur Energieeffizienz und Umweltschutz.
Meist stehen ausgewählte Branchen im Vordergrund.

Bei der Ausgestaltung der Finanzierung sollte man selber wissen, inwiefern öffentliche Fördermittel in Anspruch genommen werden können. Gerade bei der Existenzgründung können Kredit- und Bürgschaftsprogramme ein wichtiger Bestandteil eines Finanzierungsangebotes sein. Denn wenn Sie nicht über genügend Sicherheiten verfügen, können Sie auch über die Hausbank parallel an eine Bürgschaftsbank herantreten, die zur Förderung für Existenzgründer und Unternehmen Bürgschaften vergibt. Verschaffen Sie sich daher einen Überblick über die bestehenden Förderprogramme, um diese im Kreditgespräch ansprechen zu können.

Bei der Antragstellung beziehungsweise Inanspruchnahme von staatlichen Mitteln ist jedoch auch einiges zu beachten.
 

Bedingungen und Fördergrundsätze

Förderungswürdigkeit
Es sollen nur solche Vorhaben berücksichtigt werden, die volkswirtschaftlich förderungswürdig sind, die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit des geförderten Unternehmens steigern und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Darlehen und Zuschüsse dürfen nur für den vorgesehenen und im Antrag angegebenen Zweck eingesetzt werden. Bei bestimmungswidriger Verwendung sind die gewährten Darlehen oder Zuschüsse zurückzuzahlen.
Subsidiarität
Staatliche Finanzhilfen werden im Allgemeinen nur dann gewährt, wenn die Durchführung des geplanten Vorhabens ohne diese Förderung wesentlich erschwert wäre oder unterbleiben würde.
Eigenbeteiligung
Eine Förderung kann nur gewährt werden, wenn sich der Antragsteller in angemessenem Umfang mit eigenen Mitteln an der Finanzierung seines Vorhabens beteiligt.
Keine Nachfinanzierung
Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen: das heißt es dürfen noch keine Aufträge im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Vorhaben vergeben worden sein.
Antragseinreichung bei der Hausbank
Im Allgemeinen sind die Anträge auf öffentliche Förderung (soweit nichts anderes angegeben) bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (= Hausbank) einzureichen, das die Weiterleitung an die antragsbearbeitende Institution vornimmt.
Subventionserhebliche Tatsachen
Alle Tatsachen, von denen die Gewährung oder die Belassung einer Fördermaßnahme abhängig sind, gelten als subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch (StGB). Vorsätzlich oder leichtfertig gemachte falsche Angaben sowie das Unterlassen von Angaben, die der Gewährung eines Darlehens oder Zuschusses entgegenstehen, können strafrechtlich verfolgt werden.
Ausschluss der Mehrfachförderung
Eine Mehrfachförderung desselben Vorhabens ist in der Regel nicht möglich; dagegen können Förderungsmaßnahmen aus verschiedenen Programmen in aller Regel kumuliert werden.
Bankübliche Absicherung
Soweit nicht im Einzelnen darauf hingewiesen, müssen die Förderdarlehen nach banküblichen Gesichtspunkten abgesichert werden.
Kein Rechtsanspruch auf Förderung
Auf die Gewährung von öffentlichen Fördermaßnahmen besteht kein Rechtsanspruch.

Unser Tipp!
Nutzen Sie die kostenfreie Finanzierungsberatung der regionalen IHK.