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Unternehmensbewertung
Der Wert eines Unternehmens ist neben den objektiven Kriterien der Berechnung auch sehr stark durch die subjektive Wahrnehmung von Käufer und Verkäufer bestimmt. Neben den betrieblichen Faktoren wie Umsatzzahlen, Ertrag, Ausstattung und Marktstellung wirken sich auch andere Einflüsse wie das Alter des Käufers und Verkäufers, deren finanzielle Lage sowie die Risikobereitschaft und vorhandene alternative Optionen der Beteiligten auf die Preisvorstellungen aus.
Der potenzielle Käufer möchte den Preis naturgemäß so gering wie möglich halten, wohingegen der Übergeber versucht, den höchstmöglichen Preis zu erzielen. Eine umfassende Analyse sämtlicher Aspekte des Unternehmens, die sogenannte Due Diligence, bildet immer die Grundlage der eigentlichen Bewertung. Dabei liegt das größte Augenmerk nicht auf Vergangenheitswerten, sondern auf der intensiven Analyse des zukünftigen Umsatz-, Kosten-, Investitions- und Ergebnispotenzials.
Eine Grundlage für die Kaufpreisfestsetzung bieten Verfahren zur Unternehmensbewertung. Ein allgemeines Bewertungsverfahren, mit dessen Hilfe sich der Wert des Unternehmens eindeutig bestimmen lässt, existiert jedoch nicht. Grundsätzlich muss vor Beginn der Bewertung geklärt sein, für welchen Anlass ein Bewertungsverfahren angewandt wird. Anlässe können gesetzliche Vorschriften, vertragliche Vereinbarungen oder sonstige Gründe sein. Gemäß Bewertungsgesetz (BewG) kann zur Bewertung von Unternehmen nach erbschafts- und schenkungssteuerlichen Gesichtspunkten das vereinfachte Ertragswertverfahren herangezogen werden, wenn es nicht zu unzutreffenden Ergebnissen führt. Im letzteren Fall muss eine ordentliche betriebswirtschaftliche Bewertung erfolgen.
Die Unternehmensbewertung sollte möglichst immer unter Mitwirkung eines erfahrenen Beraters (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Unternehmensberater, Bank oder [öffentlich bestellter und vereidigter] Sachverständiger für Unternehmensbewertung) erfolgen.
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Merkblatt Unternehmensbewertung