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Finanzierung der Übernahme

Als Nachfolger sollten Sie sich über die anstehenden finanziellen Herausforderungen der Unternehmensübernahme und des damit verbundenen Investitionsbedarfs im Klaren sein. Der Erwerb eines Unternehmens ist aufgrund des zu zahlenden Kaufpreises in der Regel mit einem hohen Kapitalbedarf verbunden. Ob und zu welchen Konditionen Sie als Nachfolger ein Unternehmen übernehmen können, ist zum einen von Ihrer persönlichen Bonität und zum anderen von Ihren finanziellen Möglichkeiten bzw. den Sicherheiten abhängig.

Der Kaufpreis kann als Einmal-, Renten- oder Ratenzahlung vereinbart werden. Bei der Einmalzahlung erhält der Übergeber den Kaufpreis sofort und ist nicht abhängig vom weiteren wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens. Gleichzeitig ist aber der Kapitalbedarf für den Nachfolger bei dieser Zahlungsvereinbarung am Größten.

Grundlage für eine erfolgreiche Finanzierung Ihrer Nachfolge ist ein sorgfältig ausgearbeitetes Sie besitzen keine Lizenzrechte für diese Funktion!, in dem Sie Ihre Ziele und Ihre Vision für die Fortführung des Unternehmens darlegen und erläutern, wie Sie diese umsetzen wollen. Die Finanzplanung mit der Rentabilitätsvorschau und dem Kapitalbedarfsplan ist zudem eine wichtige Grundlage für Finanzierungsgespräche. Bei der Finanzierung der Nachfolge sollten neben dem zu zahlenden Kaufpreis auch der laufende Kapitalbedarf des Unternehmens und notwendige Ersatz- und Neuinvestitionen berücksichtigt werden.

Beziehen Sie den Übergeber in Ihre Finanzierungsplanung ein, damit keine Erwartungen aufgebaut werden, die nicht finanzierbar sind.

 

Finanzierungsmöglichkeiten

Grundsätzlich haben Sie als Nachfolger folgende Finanzierungsmöglichkeiten:
  • Eigenmittel
  • nachrangiges Darlehen des bisherigen Unternehmers (Verkäuferdarlehen)
  • Beteiligungskapital
  • Bankfinanzierung kombiniert mit Förderdarlehen
Die Gewichtung der einzelnen Finanzierungsinstrumente ist jedoch von Nachfolge zu Nachfolge unterschiedlich. Sie beeinflussen sich gegenseitig. Zum Beispiel ergänzen sich Bankdarlehen und Beteiligungen, da eine Beteiligung die Eigenkapitalbasis verstärkt und somit neue Bankdarlehen leichter aufgenommen werden können.

Bankdarlehen können als Investitionskredite (zur Finanzierung des Kaufpreises sowie notwendiger Investitionen) und Betriebsmittelkredite eingesetzt werden. Unterschätzen Sie nicht die Bedeutung der eingebrachten Eigenmittel. In der Regel sollte der Nachfolger etwa 15 bis 20 Prozent des Kaufpreises als Eigenkapital zur Verfügung haben. Auch der Übergeber kann seinen Nachfolger bei der Finanzierung der Übernahme durch ein Verkäuferdarlehen unterstützen, was gerade bei Banken und Förderinstituten positiv wirkt, da der Verkäufer Vertrauen zum Nachfolger signalisiert. Hierbei handelt es sich üblicherweise um ein nachrangiges Darlehen, bei dem ein Teil der Kaufpreisverbindlichkeit in ein Darlehen umgewandelt wird. Der bisherige Unternehmer erhält dadurch einen Teil des Kaufpreises erst zu einem späteren Zeitpunkt.

Sowohl der Bund als auch das Land Sachsen gewähren Unterstützung in Form von Förderprogrammen, wie zinsgünstigen Darlehen, Bürgschaften und Zuschüssen. Diese können den Start erleichtern und erhöhen die betrieblichen Überlebenschancen.

Wichtig ist, dass eine Finanzierungsstruktur gefunden wird, die der Nachfolger auch tragen kann. So hängt die Höchstgrenze eines Investitionskredits von der Ertragskraft des Unternehmens ab, da der Nachfolger die zukünftigen ausgeschütteten Gewinne aus der Unternehmung verwendet, um den zukünftigen Kapitaldienst zu leisten.

Da bei Nachfolgefinanzierungen Bankdarlehen eine große Rolle spielen, ist Ihre Hausbank oder die des Verkäufers Ihr erster Ansprechpartner. 

Darüber hinaus existieren verschiedene Beratungs- und Weiterbildungsprogramme, die während und nach erfolgter Übergabe zur Verfügung stehen. Beratungsleistungen externer Berater können beispielsweise zu wirtschaftlichen, technischen, finanziellen oder organisatorischen Fragestellungen bis hin zur Erschließung ausländischer Zielmärkte gefördert werden. Auch Weiterbildungsmaßnahmen für den Unternehmer oder seine Mitarbeiter können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.

Hinweise zu Finanzierungsmöglichkeiten, Tipps für das Bankgespräch und das Finanzierungs-ABC finden Sie unter dem Punkt Sie besitzen keine Lizenzrechte für diese Funktion!.